Was ist Ressourcengerechtigkeit?

Von Tilman Santarius.

Erschienen als: Santarius, Tilman: Was ist Ressourcengerechtigkeit? In: Widerspruch, Nr. 54, 2008, S. 127-137.

Medienberichte aus Haiti – dem an Wirtschaftsleistung und Armutszahlen gemessen ärmsten Land der Welt – überbringen selten gute Nachrichten. Die jüngsten Bilder über die Hungeraufstände wirkten besonders schockierend. Aufgrund der steigenden Nahrungsmittelpreise konnten sich die Armen ihre Lebensmittel nicht mehr leisten und gingen auf die Barrikaden. In der Hauptstadt Port-au-Prince besetzten Menschen Straßenkreuzungen und zogen zum Präsidentenpalast; es kam zur Plünderung von Geschäften und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Polizei, Militärs und sogar Blauhelmen. Die Regierung der verarmten Inselrepublik stürzte in Folge der Unruhen. – Nur der Preis für Nahrungsmittel verändert sich dadurch nicht. Das Wechselspiel aus Angebot und Nachfrage auf dem Weltmarkt, das den Preis beeinflusst, wird durch viele Faktoren bestimmt. Namentlich treiben die Eliten in den aufstrebenden Schwellenländern die Preise durch ihre erhöhte Fleischnachfrage in die Höhe; die Menschen im Norden verknappen das Nahrungsmittelangebot, weil sie ihre Tanks mit Agrartreibstoffen füllen; und alle zusammen verantworten sie den Klimawandel, der in Form von Ernteausfällen erneut die Preisspirale antreibt.

Die Hungeraufstände in Haiti zeigen, aus welchem Stoff Ressourcenkonflikte von heute gemacht sind: Häufig trifft es die Ärmsten der Armen, obwohl diese kaum Verantwortung an der Ursache tragen; grundlegende Menschen- und Existenzrechte sind bedroht, und sie können in Protesten und physischer Gegenwehr gegen die Ungerechtigkeit zum Ausdruck kommen; die hauptsächlichen Verursacher der Konflikte aber sitzen oft weit entfernt, in den reichen Metropolen oder den Ländern des Nordens, wo sich Vielverbraucher einen überdurchschnittlich hohen Anteil der knappen Ressourcen aneignen und Entscheidungsträger die Rahmenbedingungen für eine ungerechte Weltordnung zimmern.

Eine Lösung derartiger Konflikte ist also meist hoch komplex. Zudem mangelt es an Visionen, was konkret Ressourcengerechtigkeit bedeutet. Betroffene können zwar oft artikulieren, was Ungerechtigkeit für sie ausmacht. Aber was Gerechtigkeit bedeutet, ist wesentlich schwerer zu fassen. Dieser Beitrag möchte zunächst drei Typen von Ressourcenkonflikten differenzieren, um verschiedene Facetten der Ressourcenungerechtigkeit zu beleuchten. Dann werden vier Leitbilder vorgestellt, die als Richtungsweiser für Politiken der Ressourcengerechtigkeit dienen können.

1. Ausdrucksformen von Ressourcenungerechtigkeit

Ressourcenkonflikte lassen sich in drei Typen einteilen: in Konflikte um den verwehrten Zugang zu Ressourcen, in Konflikte um die ungerechte Verteilung von Ressourcen, und in versteckte, nicht ohne weiteres ersichtliche und oft nicht ausgetragene Konflikte um Zugang und Verteilung von Ressourcen.

Konflikte um Zugang

Treffende Beispiele für offene Konflikte um den Zugang zu Ressourcen liefern die zahllosen Proteste weltweit gegen den Bau von Staudämmen und Talsperren. Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts wurden rund 45.000 Staudämme weltweit gebaut, zwei Drittel davon in Ländern des Südens. An erster Stelle der dadurch ausgelösten Konflikte steht die Verdrängung von Familien und Dorfgemeinschaften. Allein zwischen 1986 und 1993 mussten schätzungsweise 4 Mio. Menschen den Dämmen weichen. Hinzu kommen ökologische Probleme, denn Talsperren, teils riesigen Ausmaßes, verändern Flussläufe, versenken Täler und zerstören bestehende Ökosysteme. Sie werden hauptsächlich gebaut, um die industrielle Landwirtschaft zu bewässern, aber auch, um Strom zu erzeugen und Trinkwasser für Städte zu sammeln. Das Wasser wird somit von der ortsansässigen Bevölkerung weggeleitet und ihr vormals freier Zugang zu dem Lebens-Mittel wird eingeschränkt. Die negativen Auswirkungen treffen vor allem Subsistenz-Bauern, indigene Gruppen, ethnische Minoritäten und vor allem die Frauen unter ihnen, während die positiven Auswirkungen in erster Linie Stadtbewohnern, Großlandwirten und Industriebetrieben zugute kommen.

Durchweg weisen die Konflikte um Wasser gemeinsame Merkmale auf. Sie spiegeln den Streit zwischen den regionalen Eliten, die die Staudammprojekte planen und durchführen, und der lokalen, betroffenen Bevölkerung wieder. Für letztere geht es darum, eine lebenswichtige Ressource und die von ihr abhängigen Ökosysteme gegen die Nutzungsansprüche nicht-ansässiger Akteure zu verteidigen. Nicht so sehr aus Motiven des Naturschutzes, sondern vor allem, weil sie über die Verknappung des Trinkwassers häufig direkt in ihrer Existenz bedroht werden. Aus der Bedrohung der Menschenrechte erwächst der ökologische Widerstand, „der Umweltschutz der Armen“ (Martinez-Alier 2002), der die eigenen Lebensrechte gegenüber den fern lebenden Anwärtern der Vielverbraucher verteidigt.

Konflikte um Verteilung

Offene Konflikte um die gerechte Verteilung von Ressourcen zeigen sich am einschlägigsten im Kampf ums Öl. Der Sudan steht für eines von vielen Beispielen. Dort herrscht Krieg zwischen Rebellen und Regierung, zwischen Norden und Süden, Christen und Moslems, Arabern und Schwarz-Afrikanern, Reitermilizen und traditionellen Ethnien. Angetrieben wird der Konflikt maßgeblich durch ausländische Investitionen ins Öl-Business des Sudan, unter anderem aus China. Doch die Ursachen liegen noch tiefer. Denn der Bürgerkrieg im Sudan ist auch das Fazit einer wirtschaftlichen Globalisierung, deren wichtigster Schmierstoff das Öl ist – dem aber nun in dreifacher Hinsicht die Grundlage entgleitet. Erstens wird Öl weltweit schon heute zusehends knapp. Zwar mögen die Ölreserven insgesamt noch etliche Jahrzehnte reichen, aber der global maximale Förderpunkt („Peak Oil“) dürfte noch in diesem Jahrzehnt seinen Plateaupunkt erreichen – oder hat ihn bereits überschritten. Nach diesem Zeitpunkt wird weltweit jeden Tag weniger Öl gefördert. Zweitens konzentrieren sich die Vorkommen und Förderstätten auf immer weniger Förderstätten. In wenigen Jahrzehnten werden nur noch eine Hand voll Staaten, vor allem im Nahen Osten, Netto-Ölexporteure sein. Die Vermachtung des Marktes steigt, wie auch die Abhängigkeit der immer zahlreicheren Nachfrager von immer weniger Anbietern. Und drittens wächst die globale Nachfrage unaufhörlich. China ist bereits der zweitgrößte Öl-Importeur der Welt, und auch in vielen anderen Schwellenländern steigt der Bedarf rapide an, während in den Industriestaaten der Öldurst ebenfalls noch zunimmt, wenn auch nur moderat.

Der Streit ums Öl ist daher ein klassischer Verteilungskonflikt. Es geht darum, das Länder sich – zur Not mithilfe des Militärs – ihren Anteil am immer kleiner werdenden Kuchen sichern. Den größten Preise werden indes die Armen bezahlen, und nicht nur im Sudan. Schon heute geht einigen Ländern Afrikas schlicht das Öl aus, bleiben Nutzfahrzeuge stehen, können Menschen nicht mehr den öffentlichen Nahverkehr bezahlen, um in die nächste Stadt zu kommen. Zudem führen die stetigen Preisanstiege dazu, dass die Handelsbilanzen vieler Länder sich drastisch verschlechtern. Wo Importe zu einem signifikanten Teil aus Öl bestehen, kann dies so stark ins Gewicht fallen, dass Länder gezwungen werden, sich im Ausland zu verschulden.

Versteckte Ressourcenkonflikte

Der dritte Typ Ressourcenkonflikte wird dadurch charakterisiert, dass er nicht offen zutage tritt. Wenn Ursachen und Folgen von verwehrtem Zugang oder ungerechter Verteilung weitgehend im Verborgenen wirken und Konflikte zudem nicht offen ausgetragen werden, kann dies als versteckter Ressourcenkonflikt bezeichnet werden. Probleme im Zusammenhang mit „virtuellem Wasser“ (Hoekstra 2003) sind ein Beispiel hierfür. Virtuelles Wasser wird all jenes Wasser genannt, dass zur Erzeugung eines Produkts verbraucht oder verschmutzt wird – auch wenn es in dem Produkt selber nicht mehr oder kaum noch enthalten ist. Tomaten im Sènègal oder Blumen in Kenia werden für den Export produziert und machen den Menschen vor Ort das Wasser streitig, ohne dass die Nutznießer – meist die KonsumentInnen in fernen Ländern – direkt sichtbar werden.

Ein anderes Beispiel liefert der Klimawandel, der gleich in dreifacher Hinsicht für einen versteckten Ressourcenkonflikt steht. Zunächst ist die Ursache des Klimawandels nicht sichtbar, denn Treibhausgasemissionen und ihre Wirkweise in der Atmosphäre bleiben für das menschliche Auge unsichtbar. Fast ebenso wenig erkennbar sind die Folgewirkungen des Klimawandels. Weder kann der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur gefühlt noch der Anstieg des Meeresspiegels von Menschen beobachtet werden. Genauso wenig können Menschen wahrnehmen, wenn ein globaler Kipppunkt im Klimasystem erreicht wird, etwa das unumkehrbare Auftauen des Nordpolareis. Obwohl die Auswirkungen des Klimawandels schleichend zunehmen, stellen sie bereits heute eine ganz konkrete Bedrohung der Existenzrechte vieler Menschen und Gemeinschaften weltweit dar. Denn wenn Lebens-Mittel wie Wasser, fruchtbare Böden, eine Heimstatt und eine infektionsfreie Umwelt verloren gehen, bedeutet dies einen unmittelbaren Angriff auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte großer Bevölkerungsgruppen. Nur geht in diesem Fall die Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit nicht von der Staatsmacht aus, sondern von den kumulativen und ferntransportierten Wirkungen des Energieverbrauchs in den wohlhabenden Teilen des eigenen Landes wie der Welt. Daher bleiben schließlich auch die Verursacher des Klimawandels weitgehend unsichtbar und oftmals weit entfernt – vor allem für die Menschen im Süden, die am meisten von der globalen Erwärmung betroffen sind. Der Fischer in Mauretanien, dessen Fangnetze leer bleiben, wird eher die asiatischen Industriefangflotten dafür verantwortlich machen, als die Betreiber von Kohlekraftwerken auf der anderen Seite des Globus; die Bäuerin in Bengalen, deren Ernten durch eine Überschwemmung zerstört werden, wird sich nicht gegen viel emittierende Autofahrer oder Flugpassagiere auflehnen.

2. Leitbilder der Ressourcengerechtigkeit

Gerechtigkeit ist ein Suchbegriff, sie kennt viele Formen und kann nur aus dem jeweiligen Kontext heraus mit Inhalt gefüllt werden. Allerdings lassen sich einige Prinzipien nennen, die verallgemeinerbar sind. Schon vor mehr als zweitausend Jahren hat Aristoteles bereits einen Satz von Grundformen der Gerechtigkeit vorgelegt, die auch im Zeitalter der Globalisierung nichts an Plausibilität verloren haben. Aristoteles nennt u.a. die absolute Gerechtigkeit, die Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva), die Tauschgerechtigkeit (iustitia commutativa) und schließlich die ausgleichende oder kompensatorische Gerechtigkeit (iustitia correctiva). Diese Grundformen der Gerechtigkeit können als Richtschnur dienen, um folgende vier Leitbilder der Ressourcengerechtigkeit zu entwickeln: Existenzrechte sichern, Ressourcenansprüche zurückbauen, fairen Tausch ermöglichen, Nachteile ausgleichen.

Existenzrechte sichern

Beim ersten Leitbild der Ressourcengerechtigkeit, Existenzrechte sichern, ist die Verschränkung von Ökologie und Gerechtigkeit am stärksten physischer Natur. Jeder Bewohnerin und jedem Bewohner der Erde, so sagt es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, kommt dank seines Menschseins das Recht zu, ein würdiges Leben zu führen, also ein Leben, das physisch sicher ist und die Ausübung des eigenen Willens erlaubt. Der Begriff Existenzrechte umschließt dabei dass, was Personen allein zur ihrer physischen Entfaltung als Lebewesen brauchen: gesunde Luft und genießbares Wasser, elementare Gesundheitspflege, angemessene Nahrung, Bekleidung und Wohnung (Shue 1980). Existenzrechte bilden somit den elementarsten Teil der Menschenrechte, wie sie vor allem im internationalen Pakt für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte niedergelegt worden sind.

Die Existenzrechte zu sichern geht offensichtlich nicht ohne ein Mindestmaß an Umweltverbrauch und Ressourcennutzung. Daher kommt den Naturräumen ein hoher Stellenwert zu. Mehr noch: um die Existenzrechte zu sichern bedarf es eines aktiven Schutzes der natürlichen Ressourcen. Denn Savannen, Wald und Wasser, wie auch Ackerböden, Fische oder Rinder können wertvolle Mittel zum Lebensunterhalt sein. Daher fällt das Interesse an Existenzsicherung mit dem Interesse an Umweltschutz überein – wie übrigens auch mit dem Interesse an Armutsbekämpfung. Schließlich ist niemand stärker auf intakte Ökosysteme angewiesen als jenes Drittel der Weltbevölkerung, das für Nahrung, Kleidung und Behausung direkt vom unentgeltlichen Zugang zu den natürlichen Ressourcen abhängt. Mit der Zerstörung von Naturräumen werden ihre Existenzrechte untergraben.

Wie die Konflikte um Staudämme und Talsperren beispielhaft verdeutlichen, stehen mittellose Bevölkerungsgruppen aber häufig in einem Konflikt mit den lokalen und globalen Ober- und Mittelklassen und deren Ressourcenhunger. Und obendrein geraten die Natur-Lebensräume der Armen immer wieder ins Visier der internationalen Ressourcenwirtschaft, etwa wenn die Fischgründe in den Mangrovenwäldern den Ölpalm-Plantagen oder der Shrimp-Aquakultur für den Export zum Opfer fallen, oder wenn die traditionelle Nutzung und Pflege von Saatgut durch Patente transnationaler Agrarunternehmen unterlaufen wird. In allen Fällen wirft Ressourcen-Ungerechtigkeit Menschenrechtsfragen auf, und die Existenzrechte stehen auf dem Spiel, wenn die Umwelt zerstört wird.

Indes werden Existenzrechte nicht nur im Rahmen offener Konflikte verletzt, sie zeigen sich häufig auch in versteckten Ressourcenkonflikten. Dann werden sie durch das leise Wirken von Institutionen vorenthalten, oder durch die Wirkungen einer Umweltbelastung in fernen Ländern untergraben. Daher reicht es nicht aus, die Einhaltung der Menschen- und Existenzrechte als eine Pflicht von Regierungen gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern zu begreifen. Vielmehr muss von Regierungen die Einhaltung der Menschenrechte auch jenseits der eigenen Landesgrenzen als „extra-territoriale Staatenpflicht“ begriffen werden (Windfuhr 2005). Dieses Konzept zielt weniger auf eine Reform der Entwicklungshilfe als darauf ab, dass Regierungen bei der Gestaltung ihrer Innen- und Außenpolitik stets auch darauf achten, die Existenzrechte von Bürgern im Ausland nicht zu gefährden.

In einer Zeit, in der der Nationalstaat zunehmend an Bedeutung verliert, reichen Appelle an die Staatsmacht nicht mehr aus. Mit der Auflösung der Nationalökonomien in die Weltwirtschaft, mit dem Übergang von der Staatengemeinschaft zur Weltgesellschaft, stehen auch alle machtvollen nicht-staatlichen Akteure wie internationale Institutionen, Unternehmen und Nicht-Regierungs-Organisationen in der Pflicht. Bisher wurden die Aktivitäten transnationaler Konzerne keinerlei Pflichten unterworfen, sie genossen die Privilegien, auf dem „freien“ Weltmarkt weitgehend ungestört Handel betreiben zu dürfen. Um Ressourcengerechtigkeit zu realisieren ist es erforderlich, die Pflicht zur Einhaltung der Menschenrechte auf diese Akteure auszudehnen. Entsprechende Rahmenbedingungen, wie etwa eine Verfassung für transnationale Unternehmen (Bendell 2004), würden sicherstellen, dass Unternehmen nicht nur Arbeits- oder Gesundheitsstandards in ihren Filialen einhalten, sondern auch Ressourcenbestände schonen und Naturräume intakt lassen.

Ressourcenansprüche zurückbauen

Aus der Anerkennung elementarer Existenzrechte ergibt sich eine Grundregel der Verteilungsgerechtigkeit, die den Kern des zweiten Leitbilds der Ressourcengerechtigkeit ausmacht: die Ressourcen sind so zu verteilen, dass die Vielverbraucher nicht die Existenzechte der Armen untergraben. Diese Regel mag zunächst wenig radikal klingen. Tatsächlich fordert sie aber eine Ressourcenverteilung, die weit von der gegenwärtigen Realität entfernt ist. Denn die Aneignung der Naturschätze auf dem Planeten ist höchst ungleich verteilt: gut 25 Prozent der Weltbevölkerung eignen sich etwa 75 Prozent der Weltressourcen an. Nicht nur im inter-nationalen Vergleich werden krasse Ungleichheiten sichtbar, etwa zwischen den USA und Uruguay oder der EU und Äthiopien; ein Blick auf die pro-Kopf Verbräuche zeigt noch größere Diskrepanzen: So verbrauchen die Wohlstandskonsumenten im Norden und inzwischen auch im Süden meist ein vielfaches mehr als die Mehrheit der Armen in ihrem Land und weltweit. Eine einzige Fernflugreise etwa von Frankfurt nach Sydney oder von Buenos Aires nach Singapur und zurück setzt mit rund 12 Tonnen mehr von dem Treibhausgas Kohlendioxid frei, als die meisten der rund 1 Mrd. Menschen, die mit weniger als 1 US-Dollar pro Tag auskommen müssen, während ihres ganzen Lebens emittieren.

Ungleiche Ressourcen-Aneignung kann zwar durchaus gerechtfertigt sein. Doch werden sich Konflikte um das Menschenrecht auf eine intakte Umwelt nur entschärfen lassen, wenn die globale Klasse der Hochverbraucher ihre Nachfrage nach Naturressourcen – vor allem nach Naturressourcen jenseits ihrer Grenzen – zurückbaut. Erst wenn der Wasserdurst von Export-Landwirtschaft und Industrie abklingt, bleibt genügend Grundwasser für Trinkwasserbrunnen in den Dörfern; erst wenn insgesamt die exzessive Verbrennung fossiler Stoffe beendet wird, sind die Existenzrechte der Armen nicht mehr vom Klimawandel bedroht. Nur eine radikale Dematerialisierung der Produktions- und Konsummuster in den wohlhabenden Ökonomien wird die Basis für eine menschenrechtsfähige Weltgesellschaft schaffen.

Doch nicht nur die Anerkennung elementarer Existenzrechte, sondern auch die Anerkennung der Freiheit der Anderen erfordert eine Revision der gegenwärtigen Ungleichverteilung von Ressourcen. Es ist wohl ein Gemeinplatz, dass die Freiheit des einen die Grenze für die Freiheit des anderen ist. Das gilt auch für den Ressourcenverbrauch, denn der Überkonsum der Vielverbaucher schränkt die Entwicklungsspielräume der Bedürftigen ein. Wenn ein fossiles Aquifer leer gepumpt worden ist, wenn die Aufnahmekapazität der Atmosphäre für Treibhausgase bereits überstrapaziert ist, dann bleibt kein Raum für diejenigen, die für ihre Entwicklung noch an Ressourcenverbrauch zulegen müssen. Letztlich muss aber Freiheit vor Überverbrauch gelten. Aus Kants kategorischem Imperativ lässt sich eine Richtschnur für transnationale Ressourcengerechtigkeit entwickeln: Keiner darf sein Handeln auf Prinzipien gründen, die nicht universalisierbar sind, also dem Grundsatz nach von allen andern ebenfalls übernommen werden können. Das bedeutet, dass jede Gesellschaft ihren Ressourcenverbrauch nach Regeln einrichten muss, die auch von allen anderen übernommen werden könnten. Die Überaneignung des Umweltraums durch wenige starke Länder auf Kosten vieler schwächeren Länder widerspricht diesen Regeln. Deshalb wird der Rückbau des Ressourcenverbrauchs der Reichen zum kategorischen Imperativ der Ressourcengerechtigkeit (Wuppertal Institut 2005).

Der Rückbau des Hochverbrauchs gilt zu allererst für die Industrieländer, die seit langem einen ressourcenintensiven Wirtschaftsstil vorleben. Sie müssen ihren Verbrauch bis zur Mitte dieses Jahrhunderts um den Faktor 10 gegenüber dem heutigen Niveau reduzieren (BUND/Misereor 1996). Der Rückbau des Hochverbrauchs wird aber zunehmend auch für Länder des Südens relevant, namentlich für die Schwellenländer unter ihnen, die den Industrieländern im Verbrauch dicht auf den Versen folgen. Anstatt die Fehler der überkommenen spät-industriellen Produktions- und Konsumgesellschaften zu wiederholen, müssen sie eine Form des wirtschaftlichen Aufstiegs finden, die naturverträglich und maßvoll ist. Was sich zunächst nach einer Beschränkung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten anhört kann sich – richtig angestellt – indes als historisch einmalige Chance herausstellen. Denn die Länder des Südens sind nicht wie die Industrieländer in fossilen und ressourcenintensiven Infrastrukturen gefangen und können daher mit einem ökologischen Leapfrogging – mit dem weiten Satz eines Frosches – die Industrieländer überholen und direkt in eine solare Wirtschaft einsteigen.

Fairen Tausch ermöglichen

Das dritte Leitbild adressiert den Austausch von Handelswaren zwischen Ländern und Unternehmen. Güteraustausch wird zwischen Menschen von alters her getätigt. Dabei waren und sind die Regeln für Tauschgerechtigkeit weit weniger strittig als etwa jene für Verteilungsgerechtigkeit. Was den fairen Tausch auszeichnet, ist die Gleichwertigkeit von Nehmen und Geben. Letztlich wird ein fairer Handel nicht dauerhaft einseitige Vorteile auf Kosten der anderen mit sich bringen, sonder die Interessen aller an ihm Beteiligten wahren.

Gegenwärtig kann in den Handelsbeziehungen zwischen der nördlichen und der südlichen Hemisphäre von Tauschgerechtigkeit kaum die Rede sein. Wer hat, dem wird gegeben – diese Losung regiert das Geschehen auf den Weltmärkten. Vor allem besteht eine Ungleichheit der Tauschbeziehungen zwischen denen, die die Ressourcen bereitstellen, und denen, die die mit ihnen geschaffenen Produkte auf die Märkte bringen. Während des ganzen 20. Jahrhunderts sind die Rohstoffpreise (ohne Öl) jedes Jahr um ungefähr ein Prozent relativ zu den Industrieprodukten zurückgegangen, seit den frühen 70er Jahren sind die realen Preise um zwei Drittel gefallen. Zwar hat der Preistrend auf den Rohstoff- und Agrarmärkten seit jüngstem die Richtung geändert; doch die Preisanstiege müssen noch lange fortdauern, bis sich ein faires Tauschverhältnis zu Industriegüterprodukten und Dienstleistungen einstellt. Noch immer stehen zahlreiche Südländer weiterhin unter dem chronischen Druck, mit gesteigerten Rohstoffexporten Devisen zu verdienen, um ihre Importe an Industriegütern bezahlen zu können. Die anhaltende Misere der terms of trade vieler Länder zeigt eindrücklich, dass das unfaire Tauschverhältnis anhält.

Was sich im Handel zwischen den Nationen an Strukturen der Ungleichheit herausgebildet hat, spiegelt sich ebenfalls in den Binnenbeziehungen transnationaler Produktionsketten. Transnationale Konzerne spannen Wertschöpfungsketten über den Globus, um ihre einzelnen Glieder an die jeweils kostengünstigsten Standorten zu bringen und aus der Summe der Rationalisierungsgewinne den Unternehmenswert zu maximieren. Die Erzeuger am einen Ende der Kette, seien es Kleinbauern, Näherinnen in Swetshops, oder Minenarbeiter, stellen häufig das schwächste Glied in der Kette dar; in Abhängigkeiten gefangen haben sie selten eine Chance, die Höhe ihre Einkommen zu beeinflussen, geschweige denn ihre Gewinne zu optimieren. Demgegenüber können die in der Produktkette nachgelagerten Handels-, Design- und Vertriebsdienstleistungen den Löwenanteil der Differenz zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreis vereinnahmen. Bei der Wertschöpfungskette eines T-Shirts etwa – und der aller größte Teil der Textilien in Europa kommen aus dem Süden – bleiben nur ein paar Prozent des Endpreises bei den Baumwollproduzenten und knapp 20 Prozent bei den verarbeitenden Textilunternehmen in den dortigen Ländern; der Rest wird durch Dienstleister abgeschöpft, die meistens in den Konsumländern zuhause sind.

In einer Nische macht die Fair-Handelsbewegung indes seit nun schon mehr als drei Jahrzehnten vor, wie ein fairer Austausch aussehen kann. Unter den Marken TransFair in Deutschland, Max Havelaar in Holland oder FairTrade in England haben sich Handelsorganisationen gebildet, die den Handel zum Motor für mehr Gerechtigkeit und Umweltschutz machen wollen. In Handelsketten zwischen südlichen Erzeugern und nördlichen Verbrauchern sichern sie den ersteren einen gerechteren Preis und ermöglichen den letzteren eine ethische Konsumoption. Ob fair gehandelte Bananen, Kaffee oder Kinderspielzeug, das Prinzip ist überall dasselbe: Ein höherer Endpreis sorgt für ein besseres Einkommen der Erzeuger und – zunehmend – für eine bessere ökologische Qualität der Produkte. Auf der einen Seite garantieren die Einkäufer den lokalen Erzeugern im Süden direkten Zugang zu den Märkten des Nordens, einen fairen Preis, Vorauszahlung als Investitionshilfe und Langfristverträge; auf der anderen Seite tragen die Erzeuger für eine Produktion Sorge, die arbeiterfreundlich, umweltverträglich und gemeinschaftsfördernd ist. Zwar wird es nicht reichen, nur den Marktanteil von Fair Trade-Produkten drastisch zu vergrößern. Aber ließen sich nicht die Prinzipien des Fair Trade auf die Verhandlungen auf der internationalen Ebene übertragen und als Richtungsweiser nutzen, um eine zukunftsfähige Welthandelsorganisation aufzubauen?

Nachteile ausgleichen

Während der faire Tausch die Gleichwertigkeit von Geben und Nehmen verlangt, besagt das vierte Leitbild der Ressourcengerechtigkeit, dass diese Gleichwertigkeit in bestimmten Fällen ungerecht sein kann – nämlich dann, wenn die Ausgangsbedingungen der Handelspartner unterschiedlich sind. In der Tat kann es Ausdruck höchster Ungerechtigkeit sein, wenn Ungleiche gleich behandelt werden. Gerecht ist nur, Gleiche gleich, Ungleiche aber ungleich zu behandeln. Die von Aristoteles genannte iustitia correctiva, die ausgleichende Gerechtigkeit, wird Benachteiligten zum Ausgleich Vorteile einräumen.

Wie ungerecht es sein kann, Ungleiche gleich zu behandeln, zeigt ein Blick auf die schwierigen Verhandlungen in der internationalen Klimapolitik. Bisher wurden mit dem Kyoto Protokoll nur die Industrieländer dazu verpflichtet, ihre Emissionen zu reduzieren. Sie haben nicht nur den Löwenanteil der menschgemachten Treibhausgase in der Atmosphäre zu verantworten – etwa rund Dreiviertel des akkumulierten fossilen Kohlendioxid seit Beginn der Industrialisierung –, sondern auch die größten finanziellen, institutionellen und technologischen Kapazitäten, um Emissionsminderungen zu schultern. Daher sah schon die Klimarahmenkonvention (UNFCCC), die durch das Kyoto Protokoll umgesetzt wird, vor: „Die Vertragsparteien sollen auf der Grundlage der Gerechtigkeit und entsprechend ihrer gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihren jeweiligen Fähigkeiten das Klimasystem zum Wohle heutiger und künftiger Generationen schützen.“ (Artikel 3.1) Es ist dieser Grundsatz der „unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten“, der den Kern der ausgleichenden Gerechtigkeit in der Klimapolitik umfasst.

Seit einigen Jahren steht die konkrete Ausgestaltung dieses Grundsatzes im Mittelpunkt der Interessenkonflikte. Schließlich lässt sich sehr unterschiedlich interpretieren, wer wie viel Verantwortung zu tragen und Fähigkeiten einzubringen habe. Die USA hatten sich schon im Jahre 2001 mit der Begründung vom Kyoto Protokoll abgewendet, dass es ungerecht sei, dass nur die Industrieländer und nicht auch die Entwicklungsländer Reduktionen vornehmen müssen. Inzwischen blasen auch etliche andere Industrieländer in das gleiche Horn und fordern für die Zeit nach 2012, dem Ende der Verpflichtungsperiode des Kyoto Protokolls, dass mindestens die Schwellenländern, wenn nicht alle Länder des Südens ebenfalls Verpflichtungen übernehmen müssten.

Tatsächlich besteht aus ökologischer Sicht eine dringende Notwendigkeit, dass Emissionsreduktionen nicht nur im Norden, sondern in allen Ländern weltweit durchgesetzt werden, um eine globale Erwärmung von mehr als 2 Grad Celsius zu vermeiden. Doch stellt sich aus Sicht der Gerechtigkeit die Frage, ob die Emissionsminderungen, die in den Ländern des Südens erforderlich werden, von Ihnen aus eigener Kraft erzielt werden sollten. Schließlich müssen diese Länder gleichzeitig noch die Anstrengung unternehmen, die Armut zu reduzieren und einem mehr oder weniger großen Teil ihrer Bevölkerung erst noch ein Leben in Würde zu verschaffen. Es kann nicht gerecht sein, von diesen Menschen und Ländern gleichermaßen Emissionsminderungen zu verlangen wie vom Norden – selbst dann nicht, wenn die Minderungen im Süden insgesamt geringer als im Norden ausfallen würden. Stattdessen verlangt eine konsequente Umsetzung der iustitia correctiva, dass die reichen Länder des Nordens aufgrund ihrer hohen Verantwortung und großen finanziellen und institutionellen Kapazitäten einen guten Teil der im Süden notwendigen Emissionsminderungen verantworten und finanzieren müssen (Baer/Athanasiou/Kartha 2007).

Ein Fortführung des hohen Ressourcenverbrauchs und der ungerechten Aneignung von Ressourcen wird eine Verschärfung von Ressourcenkonflikten mit sich bringen. Dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass es vermehrt zu „Ressourcenkriegen“ (Klare 2002) um die Verteilung der immer knapper werdenden Schätze des Planeten kommen kann, und dass aller Orten Konflikte um den Zugang zu Ressourcen zwischen lokalen Bevölkerungsgruppen und nationalen Eliten entbrennen. Dem gegenüber leistet eine Politik der Ressourcengerechtigkeit nicht nur einen Beitrag zur Umwelt- und Gerechtigkeitspolitik, sondern auch zur Sicherheits- und Friedenspolitik. Nur sie kann sicherstellen, dass auch in Zukunft für eine wachsende Zahl an Mitmenschen die Gastlichkeit auf diesem Planeten gewährleistet bleibt.

Literatur

Baer, Paul/Athanasiou, Tom/ Kartha, Sivan (2007): The right to development in a climate constrained world. The Greenhouse Development Rights framework. www.ecoequity.org.

Bendell, Jem (2004): Barricades and Boardrooms. A Contemporary History of the Corporate Accountability Movement. Technology, Business and Society Programme. No. 13. Genf.

BUND/Misereor (Hrsg.) (1996): Zukunftsfähiges Deutschland. Eine Studie des Wuppertal Instituts. Basel.

Klare, Michael T. (2002): Resource Wars: The New Landscape of Global Conflict. New York.

Hoekstra, Arjen Y. (2003): Virtual Water Trade between Nations: A Global Mechanism affecting Regional Water Systems. IGBP Global Change News Letter, No.54.

Martinez-Alier, Juan (2002): The Environmentalism of the Poor. A Study of Ecological Conflicts and Valuation. Cheltenham.

Shue, Henry (1980): Basic Rights. Subsistence, Affluence and U.S. Foreign Policy. Princeton.

Windfuhr, Michael (Hrsg.) (2005): Beyond the Nation State: Human Rights in Times of Globalization. Uppsala.

Wuppertal Institut (Hrsg.) (2005): Fair Future. Begrenzte Ressourcen und globale Gerechtigkeit. München.